Das Zuchtrecht


Um seriös eine Hunderasse zu züchten, braucht es nebst geeigneten Hunden viel Wissen, Zeit und Platz. Uns ist es wichtig, dass jeder Hund in unserem Zuchtprogramm ein leben als vollwertiges Familienmitglied leben kann und auf seine individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. So kommt es vor, dass auch einmal ein Hund, welcher sich zB. nicht zur Zucht eignet, einen neuen, für ihn bestmöglichen Lebensplatz bekommt und von uns abgegeben wird. Für uns alle ist so etwas sehr schmerzhaft, da uns alle unsere Pudelchens sehr ans Herz wachsen. Hat man aber zum Ziel ernsthaft und seriös zu züchten, so, kann das auch mal heissen, einen Hund gehen lassen zu müssen. Niemals wird hier so ein Entscheid leichtfertig gefällt werden, und immer wird das Wohl des Hundes bei der Plazierung absolut prioritär behandelt.

Zucht bedeutet für mich unsere Linien aufzubauen, das Gute zu erhalten und ungenügendes zu verbessern. Dafür werden ausgewählte Sunny Side Welpen für die Zucht behalten. Wie gesagt, ist uns wichtig, nur eine Anzahl an Pudeln zu halten, die wir in unser Familienleben integrieren, führen und auslasten können. Viele Züchter, so auch wir, greifen deshalb auf das System der Guardien homes, oder auf Deutsch, der Zuchtrechtsplätze zurück. Das bedeutet, dass ein dafür vorgesehener Welpe, extern, bei einer eigenen Familie lebt, regelmässig bei uns zu besuch ist und nach erlangter Zuchttauglichkeit, hierher zum decken oder werfen kommt.


 Was dies genau bedeutet, möchte ich Ihnen im folgenden erklären:

Was bedeutet es konkret eine Zuchtrechtsfamilie zu sein?

Zuchtrechtsfamilien sind Welpeninteressenten, die einen Welpen ( Rüde oder Hündin) kostenlos erhalten und ihn der Züchterin für 3 Würfe (Hündin) oder sporadisch für den Deckakt (Rüde) zur Verfügung stellen.  Sie werden immer bevorzugt behandelt und bekommen den vielversprechendsten Welpen in punkto Gesundheit, Charakter und Aussehen.
Der Welpe lebt ein ganz normales Leben bei seiner Familie. Mit 1-2 Jahren werden alle nötigen Zuchttauglichkeitsuntersuch-ungen auf Kosten der Züchterin gemacht. Sollte der Junghund sich als nicht zuchttauglich erweisen, gehört er ab sofort seiner Familie und der übliche Welpenpreis wird fällig.
Ist die Hündin jedoch zuchttauglich, wird sie ab der 2. oder 3. Läufigkeit gedeckt und verbringt die letzte Woche vor der Geburt und die 9 Wochen Aufzuchtszeit bei uns. Mit dem Auszug der Welpen geht auch die Hündin zurück zu Ihrer Familie. Rüden werden bei Bedarf der Züchterin für den Zeitraum der Paarung übergeben. (ca. 1/2 Tag)

Zuchtrechtsplätze befinden sich idealerweise in der näheren Umgebung des Wohnortes der Züchter. Beide Parteien stehen vor allem im 1. Lebensjahres des Hundes in Kontakt miteinander. Für den Hund ist es wichtig, dass er ab und zu beim Züchter zu besuch ist, damit ihm das Züchterzuhause vertraut, und eine Beziehung zur Züchterin bestehen bleibt.  Details werden persönlich abgemacht. Bei Hündinnen im Zuchtrecht haben die Halter während der Welpenaufzucht jederzeit Besuchsrecht und die Hündin kann ab der 4.Woche auf Spaziergänge mitgenommen werden. Auch bei der Geburt ist die Anwesenheit einer Bezugsperson möglich und sogar erwünscht.

Nach den vereinbarten 3 Würfen erlischt jegliches Recht der Züchterin an der Hündin und sie gehört, ohne weitere Kosten, ihrer Familie.

Wer kommt für einen Zuchtrechtsplatz in Frage?

In Frage kommen bevorzugt Personen, Paare oder Familien, welche in unserer näheren Umgebung leben oder bereit sind, sich an den Besuchsfahrten zu beteiligen.
Wir setzen vertraglich voraus, dass der Hund gut erzogen, umfassend gepflegt und hochwertig gefüttert wird.

Die Chemie zwischen uns sollte stimmen. 
Keine Angst, wir sind ganz nett und unkompliziert :-). Mit unseren aktuellen Zuchtrechtsfamilien pflegen wir einen bereichernden, freundschaftlichen Kontakt.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.