Das Zuchtrecht


Um seriös eine Hunderasse zu züchten, braucht es nebst geeigneten Hunden viel Wissen, Zeit und Platz. Hat man nicht genug Platz oder Zeit um vielen Hunden gerecht zu werden, bleiben einem 3 Möglichkeiten: 

Entweder züchtet man mit nur 1-2 Hündinnen und stellt die Zucht ein, sobald diese Hündinnen aus der Zucht kommen. Dies ist normalerweise nach 4 Würfen. Diese Hündinnen sind dann zwischen 5 und 8 Jahren alt und bleiben für den Rest ihres Lebens als Familienhunde bei der Züchterin.

Möchte man die Zucht und auch die Linie nicht aufgeben, dann kann ein Züchter seine zucht-pensionierte Hündin an einen Lebensplatz geben. Viele Menschen wünschen sich einen erwachsenen Hund und die Hündin bekommt viel Aufmerksamkeit und Zuwendung im neuen Zuhause. So entsteht beim Züchter "Platz" für zukünftige Zuchthündinnen.


Eine weitere Möglichkeit ist es mit Co-ownern, Guardien homes oder Zuchtrechtsplätzen zu züchten. Was dies genau bedeutet, möchte ich Ihnen im folgenden erklären:

Was bedeutet es konkret eine Zuchtrechtsfamilie zu sein?

Zuchtrechtsfamilien sind Welpeninteressenten, die einen Welpen ( Rüde oder Hündin) kostenlos erhalten und ihn der Züchterin für 3 Würfe (Hündin) oder sporadisch für den Deckakt (Rüde) zur Verfügung stellen. Sie werden immer bevorzugt behandelt und bekommen den vielversprechendsten Welpen in punkto Gesundheit, Aussehen und Charakter.
Der Welpe lebt ein ganz normales Leben bei seiner Familie. Mit 1 Jahr werden alle nötigen Zuchttauglichkeitsuntersuch-ungen auf Kosten der Züchterin gemacht. Sollte der Junghund sich als nicht zuchttauglich erweisen, gehört sie ab sofort seiner Familie und der übliche Welpenpreis wird fällig.
Ist die Hündin jedoch zuchttauglich, wird sie ab der 2. oder 3. Läufigkeit gedeckt und verbringt die letzte Woche vor der Geburt und die 8-9 Wochen Aufzuchtszeit bei uns. Mit dem Auszug der Welpen geht auch die Hündin zurück zu Ihrer Familie. Rüden werden bei Bedarf der Züchterin für den Zeitraum der Paarung übergeben. (ca. 1/2 Tag)

Zuchtrechtsplätze befinden sich in der näheren Umgebung des Wohnortes der Züchter. Beide Parteien stehen vor allem im 1. Lebensjahres des Hundes in Kontakt miteinander. Für den Hund ist es von Vorteil, wenn er ab und zu beim Züchter zu besuch ist, damit ihm das Züchterzuhause vertraut bleibt.  Gerne darf er auch Ferienhalber beim Züchter verweilen. Details werden persönlich abgemacht. Bei Hündinnen im Zuchtrecht haben die Halter während der Welpenaufzucht jederzeit Besuchsrecht und die Hündin kann ab der 4.Woche auf Spaziergänge mitgenommen werden. Auch bei der Geburt ist die Anwesenheit einer Bezugsperson möglich und sogar erwünscht.

Nach den vereinbarten 3 Würfen erlischt jegliches Recht der Züchterin an der Hündin und sie gehört, ohne weitere Kosten, ihrer Familie.

Wer kommt für einen Zuchtrechtsplatz in Frage?

In Frage kommen nur Personen, Paare oder Familien, welche in unserem näheren Umfeld leben.
Sie müssen bereit sein, eine "Beziehung" mit uns einzugehen und uns, vor allem in der Anfangszeit, mit dem Welpen/Junghund hin und wieder zu besuchen.

Die Chemie zwischen uns sollte stimmen. 
Keine Angst, wir sind ganz nett und unkompliziert :-)
Ein Ferienplatz ist zugesichert, sofern wir nicht zur selben Zeit verreisen wollen.